Wussten Sie schon, dass ...
... der Kauf, die Beteiligung oder die betrieblichen Aktivitäten nicht nur in Europa mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Dass unternehmerische Vorhaben, die in Deutschland umgesetzt werden sollen, in den meisten Fällen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, ist hinreichend bekannt. Unter gewissen Voraussetzungen können jedoch auch Auslandsinvestitionen weltweit finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand erfahren.
So können Unternehmer*innen, die im Ausland eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder sogar lediglich eine Repräsentanz eröffnen wollen, zinsgünstige Förderdarlehen oder nichtrückzahlbare Zuschüsse für ihr Projekt erhalten.
Selbst Sprachkurse künftiger Mitarbeiter*innen können aus EU-Mitteln bezuschusst werden.
Dazu bieten in Deutschland ansässige Vergabestellen entsprechende Fördermaßnahmen an. Aber auch einige Zielländer offerieren Investor*innen und ausländischen Unternehmen neben steuerlichen Vergünstigungen regionale Förderprodukte.