Wussten Sie schon, dass ...
... eine Beantragung von Fördermitteln immer vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen muss?
Damit eine Vorhaben mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss der Förderantrag grundsätzlich vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen! Egal, ob beispielsweise Warenlagerbestände aufgestockt, der Bau einer Produktionshalle in Auftrag gegeben oder eine Maschine gekauft oder bestellt wird.
Einige Programmrichtlinien sehen sogar vor, dass zuerst der Zuwendungsbescheid vorliegen muss, bevor ein Auftrag erteilt werden kann!
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel nicht zweckentfremdet, sondern für das Projekt eingesetzt werden, für das sie beantragt wurden.
Denn Zweckentfremdung gilt in der Förderlandschaft als Subventionsbetrug! Nicht nur, dass die Unternehmen der Vergabestelle alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten müssen, Subventionsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.