Wussten Sie schon, dass ...
...bei Förderdarlehen Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % möglich sind?
Je nach Förgerprogramm können Förderdarlehen mit sogenannten Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % der Darlehenssumme beantragt werden.
Sie sind vor allem deshalb attraktiv, da sie das Kreditausfallrisiko für potenzielle Finanzierungspartner deutlich reduzieren.
Denn sollte ein Unternehmen im Laufe der Rückzahlungsphase nicht mehr dazu in der Lage sein, den aufgenommenen Kredit zu begleichen, springt bei Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung hier anteilig die zuständige Vergabestelle ein.
Das durchleitende Kreditinstitut und die Vergabestelle teilen sich somit das Risiko.
Das ermöglicht es Unternehmen auch mit unzureichenden oder fehlenden Sicherheiten, ein Förderdarlehen bei der Bank zu erhalten und unternehmensbezogene Vorhaben zu realisieren.