Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Nachfolge & Übernahme

Irgendwann muss sich jede*r Unternehmer*in unweigerlich diese eine Frage stellen: Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich in Rente gehe? Deutschlandweit treibt diese Frage derzeit 6 % der klein- und mittelständischen Unternehmen akut um. Rund 230.000 KMU wollen bis Ende 2022 eine*n Nachfolger*in finden. Bis 2025 wollen sogar ca. 600.000 kleine und mittlere Unternehmen den Generationenwechsel geschafft haben. Die Uhr tickt.

Übernahmewillige Gründer*innen sind jedoch rar gesät. Den Fortbestand der Unternehmen fördern EU, Bund und Länder daher mit zahlreichen Fördermitteln.

Inzwischen ist die Zahl derer zwar deutlich angestiegen, die sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, was nach ihrem Ausscheiden mit ihrem Unternehmen geschieht. Denn bei gut 3/4 der Unternehmen, die bis Ende 2022 eine Nachfolge planen, ist diese bereits geklärt oder sie befinden sich in Verhandlungen.

Aber was ist mit denjenigen, die noch keine Nachfolge gefunden haben? Insbesondere unter der Prämisse, dass eine geordnete Übergabe meist mehrere Jahre Zeit und Planung bedeutet?

Für sie ist Eile geboten, um mit Renteneintritt nicht ihr Unternehmen schließen zu müssen, wobei für 18 % der Inhaber*innen dieser Weg immer wahrscheinlicher wird. Doch ist dies wirklich die einzige Lösung, zumal für ein gesundes und etabliertes Unternehmen?

Die Schließung sämtlicher KMU wirkt sich nicht nur negativ auf die Wirtschaftskraft des Landes aus, sondern bedeutet auch einen enormen Verlust an Arbeitsplätzen. 

Durch die finanzielle Unterstützung angehender Unternehmer*innen und Nachfolgewilliger mit öffentlichen Mitteln soll dieses Szenario vermieden werden.

Dazu bieten EU, Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme, die mit attraktiven Konditionen einhergehen. Neben niedrigen Zinssätzen und einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit sind hier tilgungsfreie Anlaufjahre und Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % zu nennen.

Für den Generationenwechsel in der Landwirtschaft gibt es landesabhängig sogar spezielle Zuschüsse, die den Wechsel junger Landwirt*innen in die Selbstständigkeit erleichtern sollen.

Im Rahmen einer Finanzierung mit öffentlichen Mitteln können Nachfolger*innen außerdem u. a. folgende Maßnahmen in die Förderung mit einbeziehen:

 


 

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Fehlinformationen über öffentliche Fördermittel

Wenn wir mit Unternehmen über die Beantragung von Fördermitteln sprechen, bekommen wir oft folgende Aussagen zu hören:

  • Das Unternehmen sei zu jung.
  • Das geplante Vorhaben sei ohnehin nicht förderfähig.
  • Für die Branche des Unternehmens gäbe es keine Fördermittel.
  • Die Fördertöpfe seien leer.
  • Die Antragstellung dauere zu lang.
  • Das lohne sich nicht.

oder


Allerdings sind diese Annahmen schlichtweg falsch!

EU, Bund und Länder bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Mid Caps und großen Unternehmen einen Pool von gut 1.200 Förderprogrammen, mit denen zum Teil sogar anvisierte Vorhaben im Ausland realisiert werden können.

Ob eine Förderung gewährt wird oder nicht, hängt dabei immer von mehreren und nicht nur von einem Faktor ab.

Ausschlaggebend sind u. a. der Standort, an dem die Investition getätigt werden soll, das Vorhaben an sich, die Branche, die Unternehmensgröße und die Unternehmerpersönlichkeit.

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Kontakt

Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.
Uhlandstraße 158
10719 Berlin

Telefon: +49 (0)30 202369030
Telefax: +49 (0)30 202369039
E-Mail: info@bvdfb.de

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