Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Nachfolge & Übernahme
Irgendwann muss sich jede*r Unternehmer*in unweigerlich diese eine Frage stellen: Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich in Rente gehe? Deutschlandweit treibt diese Frage derzeit 6 % der klein- und mittelständischen Unternehmen akut um. Rund 230.000 KMU wollen bis Ende 2022 eine*n Nachfolger*in finden. Bis 2025 wollen sogar ca. 600.000 kleine und mittlere Unternehmen den Generationenwechsel geschafft haben. Die Uhr tickt.
Übernahmewillige Gründer*innen sind jedoch rar gesät. Den Fortbestand der Unternehmen fördern EU, Bund und Länder daher mit zahlreichen Fördermitteln.
Inzwischen ist die Zahl derer zwar deutlich angestiegen, die sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, was nach ihrem Ausscheiden mit ihrem Unternehmen geschieht. Denn bei gut 3/4 der Unternehmen, die bis Ende 2022 eine Nachfolge planen, ist diese bereits geklärt oder sie befinden sich in Verhandlungen.
Aber was ist mit denjenigen, die noch keine Nachfolge gefunden haben? Insbesondere unter der Prämisse, dass eine geordnete Übergabe meist mehrere Jahre Zeit und Planung bedeutet?
Für sie ist Eile geboten, um mit Renteneintritt nicht ihr Unternehmen schließen zu müssen, wobei für 18 % der Inhaber*innen dieser Weg immer wahrscheinlicher wird. Doch ist dies wirklich die einzige Lösung, zumal für ein gesundes und etabliertes Unternehmen?
Die Schließung sämtlicher KMU wirkt sich nicht nur negativ auf die Wirtschaftskraft des Landes aus, sondern bedeutet auch einen enormen Verlust an Arbeitsplätzen.
Durch die finanzielle Unterstützung angehender Unternehmer*innen und Nachfolgewilliger mit öffentlichen Mitteln soll dieses Szenario vermieden werden.
Dazu bieten EU, Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme, die mit attraktiven Konditionen einhergehen. Neben niedrigen Zinssätzen und einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit sind hier tilgungsfreie Anlaufjahre und Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % zu nennen.
Für den Generationenwechsel in der Landwirtschaft gibt es landesabhängig sogar spezielle Zuschüsse, die den Wechsel junger Landwirt*innen in die Selbstständigkeit erleichtern sollen.
Im Rahmen einer Finanzierung mit öffentlichen Mitteln können Nachfolger*innen außerdem u. a. folgende Maßnahmen in die Förderung mit einbeziehen:
- Auf- / Ausbau von Maschinenparks
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kauf von Firmenfahrzeugen
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen
- Betriebsmittel
- Leasing
Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und lassen Sie sich professionell unterstützen!
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