Satzung des BvdFB
(Auszug)

Präambel

1.   Aufgrund folgender Beobachtungen im Bereich der Fördermittel-Beratungen wird das Bedürfnis nach Struktur und Qualitätsstandards der Beratungen ersichtlich:

Der Begriff "Unternehmensberater" ist mittlerweile ein in vielen Branchen und Bereichen anzutreffender Sammelbegriff geworden, der es dem Mandanten oftmals unmöglich macht, zu erkennen, ob der jeweilige Berater spezielles Know-how in dem umfangreichen Gebiet der Fördermittel besitzt. Allein an der Anzahl der in Deutschland zurzeit existierenden Fördermittel-Programmen (über 1.200) ist erkennbar, dass hier eine Spezialisierung der Berater notwendig ist.

Die Beantragung öffentlicher Fördermittel könnte durch die Strukturierung und Festlegung von Qualitätsstandards bei der Vorstellung der Vorhaben und Projekte sowohl zeitlich als auch in Bezug auf den Erfolg der Beantragung verbessert werden.

Auch für die Entscheidungsstellen (Banken, Behörden etc.) wäre nach vorliegenden Recherchen eine bessere Übersichtlichkeit, Struktur und Risikodarstellung hilfreich und zeitsparend im Entscheidungsprozess.

Diese Erkenntnisse zugrundelegend, wurde der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater gegründet.

 

2. Fördermittel-Berater im Sinne des Bundesverbandes sind:

natürliche und juristische Personen, die Existenzgründern, Unternehmen oder Freiberuflern beratend, unterstützend und zielgerichtet bei der Erlangung von öffentlichen Fördermitteln professionell zur Seite stehen.

Auszug aus der Satzung des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater e.V.

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein hat seinen Sitz in Haiterbach und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Nagold unter VR373 eingetragen.

 

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Fördermittelberater in wirtschaftlicher Hinsicht. Zielsetzung ist vor diesem Hintergrund die Qualitätssicherung der Fördermittelberatung durch Festlegung und Überprüfung von Qualitätsstandards seiner Mitglieder. Insbesondere ist es das Ziel des Verbandes das Niveau der Beratungsdienstleistungen seiner Mitglieder als zuverlässig, seriös und kompetent zu gewährleisten.

Der Verein hat insbesondere folgende Ziele:

Zur Erreichung dieser Ziele führt der Verein qualifizierende Schulungsmaßnahmen durch. Die erlangte Qualifikation ist in Prüfungen nachzuweisen.

Ein weiteres Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zu verbessern und zu erleichtern.

Der Verein ist bestrebt, diese Aufgaben durch eine Zusammenarbeit mit allen daran interessierten und zuständigen Verbänden, Organisationen und Institutionen zu erfüllen und strebt die Anerkennung des Berufsbildes des geschulten und testierten Fördermittelberaters auf europäischer Ebene an.

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige, natürliche oder juristische Person sein. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag, der an den Vorstand zu richten ist.

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der negativen Entscheidung mitzuteilen.

Der Vorstand teilt die Annahme des Aufnahmeantrages dem Bewerber mit. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Mitgliedsbeitrag bei dem Verein eingegangen ist.

1. Natürliche Personen müssen die nachfolgenden Kriterien zur Vereinsaufnahme erfüllen:

Abgabe der folgenden Verpflichtungserklärungen:

(a) dass jegliche Erfolgsgarantien bzw. Auszahlungszusagen unterlassen und

Kreditvermittlungen ausgeschlossen werden

(b) Negativerklärung in Bezug auf die Scientology Sekte

(c) Bestätigung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

(d) negatives polizeiliches Führungszeugnis

(e) Nachweis einer ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung

(f) Qualifikationsnachweis in Form eines abgeschlossenen betriebs- oder

volkswirtschaftlichem Studiums (oder gleichwertigem ausländisches Studium) und/oder

abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und/oder gleichwertiger, berufspraktisch

erworbener Kenntnisse.

 

2. Juristische Personen müssen die nachfolgenden Kriterien zur Vereinsaufnahme erfüllen:

(a) Bestätigung, dass seitens der Unternehmensausrichtung grundsätzlich die Ziele des Vereins begleitet und unterstützt werden

(b) Abgabe der folgenden Verpflichtungserklärungen:

- dass jegliche Erfolgsgarantien bzw. Auszahlungszusagen unterlassen und

- dass Kreditvermittlungen ausgeschlossen werden

(c) Negativerklärung in Bezug auf die Scientology Sekte

(d) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung

Darüber hinaus müssen jene Personen, die die juristische Person vertreten und/oder unter deren Namen bzw. in deren Auftrag als Fördermittel-Berater tätig sind, die unter Ziffer 1 a bis f bezeichneten Kriterien erfüllen.

Behörden, Verbände, Organisationen, Institutionen und Banken können nur passive Mitgliedschaft erwerben und dürfen nicht beratend mit dem Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Fördermittelberater tätig sein.

Die Mitglieder haben jährlich eine Eigenauskunft bezüglich der in Ziffer 1 b, c, d, und e bezeichneten Kriterien dem Vorstand vorzulegen.

[...]

 

§ 5 Schlichtungsstelle

Der Verein richtet eine Schlichtungsstelle ein. Sie kann von Mitgliedern und Mandanten angerufen werden. Das weitere regelt eine gesonderte Satzung. [...]

 

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Kontakt

Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.
Uhlandstraße 158
10719 Berlin

Telefon: +49 (0)30 202369030
Telefax: +49 (0)30 202369039
E-Mail: info@bvdfb.de

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