Wussten Sie schon, dass ...
...Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen?
Zuschüsse stellen für viele Unternehmen die wohl attraktivste Beihilfeform dar. Denn im Gegensatz zu Förderdarlehen müssen sie in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Man spricht dann von sog. „verlorenen“ Zuschüssen. Das schont die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht es, lange geplante Vorhaben endlich in die Tat umzusetzen.
Abhängig von Branche, Bundesland und Vorhaben können Zuschüsse an vielen Investitionsstandorten im Bundesgebiet beantragt werden und - je nach Förderprogramm - bis zu 80 oder sogar 100 % der förderfähigen Ausgaben abdecken.
Zuschüsse können z. B. für Beratungsleistungen, Umbaumaßnahmen oder den Erwerb von Maschinen und Anlagen beantragt werden.
Außerdem interessant: Zuschüsse bedürfen keiner Genehmigung einer Bank! Entsprechende Anträge können stattdessen direkt bei der zuständigen Vergabestelle oder Behörde gestellt werden.