Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Nachfolge & Übernahme

Irgendwann muss sich jede*r Unternehmer*in unweigerlich diese eine Frage stellen: Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich in Rente gehe? Deutschlandweit treibt diese Frage derzeit 6 % der klein- und mittelständischen Unternehmen akut um. Rund 230.000 KMU wollen bis Ende 2022 eine*n Nachfolger*in finden. Bis 2025 wollen sogar ca. 600.000 kleine und mittlere Unternehmen den Generationenwechsel geschafft haben. Die Uhr tickt.

Übernahmewillige Gründer*innen sind jedoch rar gesät. Den Fortbestand der Unternehmen fördern EU, Bund und Länder daher mit zahlreichen Fördermitteln.

Inzwischen ist die Zahl derer zwar deutlich angestiegen, die sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, was nach ihrem Ausscheiden mit ihrem Unternehmen geschieht. Denn bei gut 3/4 der Unternehmen, die bis Ende 2022 eine Nachfolge planen, ist diese bereits geklärt oder sie befinden sich in Verhandlungen.

Aber was ist mit denjenigen, die noch keine Nachfolge gefunden haben? Insbesondere unter der Prämisse, dass eine geordnete Übergabe meist mehrere Jahre Zeit und Planung bedeutet?

Für sie ist Eile geboten, um mit Renteneintritt nicht ihr Unternehmen schließen zu müssen, wobei für 18 % der Inhaber*innen dieser Weg immer wahrscheinlicher wird. Doch ist dies wirklich die einzige Lösung, zumal für ein gesundes und etabliertes Unternehmen?

Die Schließung sämtlicher KMU wirkt sich nicht nur negativ auf die Wirtschaftskraft des Landes aus, sondern bedeutet auch einen enormen Verlust an Arbeitsplätzen. 

Durch die finanzielle Unterstützung angehender Unternehmer*innen und Nachfolgewilliger mit öffentlichen Mitteln soll dieses Szenario vermieden werden.

Dazu bieten EU, Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme, die mit attraktiven Konditionen einhergehen. Neben niedrigen Zinssätzen und einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit sind hier tilgungsfreie Anlaufjahre und Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % zu nennen.

Für den Generationenwechsel in der Landwirtschaft gibt es landesabhängig sogar spezielle Zuschüsse, die den Wechsel junger Landwirt*innen in die Selbstständigkeit erleichtern sollen.

Im Rahmen einer Finanzierung mit öffentlichen Mitteln können Nachfolger*innen außerdem u. a. folgende Maßnahmen in die Förderung mit einbeziehen:

 


 

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Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Klima- & Umweltschutz

Angesichts des Klimawandels und den damit zusammenhängenden dramatischen Veränderungen für die Umwelt prägt der Klima- und Umweltschutz derzeit vielerorts die öffentliche Debatte. EU, Bund und Länder fördern deshalb entsprechende Maßnahmen im privaten wie gewerblichen Kontext sowie auf kommunaler Ebene mit Fördermitteln.

Lange, heiße Dürreperioden, brennende Wälder, verregnete oder vertrocknete Ernten, plötzliche, drastische Wetterumschwünge: der Klimawandel hinterlässt inzwischen immer deutlichere Spuren. Spätestens seit der Fridays for Future Bewegung werden die Rufe nach dem Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen daher immer lauter.

Auch in der Wirtschaft gewinnt das Thema zunehmend an Relevanz und rückt auf der unternehmerischen Agenda fortwährend weiter nach oben. Denn entsprechende Maßnahmen schonen nicht nur die Umwelt, sondern bieten Unternehmen viele Vorteile. 

Greifen Unternehmen zur Wärme- und Stromerzeugung beispielsweise auf erneuerbare Energien zurück, verschafft ihnen dies eine gewisse Autarkie von externen Anbieter*innen. Bei entsprechender Leistung der installierten Anlage können Unternehmen ihren Eigenbedarf sogar völlig aus eigenen Ressourcen decken. Überschüssige Wärme oder Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist oder von den Nachbar*innen gegen Entgelt genutzt.

Das eröffnet Einsparpotenziale, ermöglicht Kostenreduktionen und bietet Unternehmen eine zusätzliche Einnahmequelle. Dadurch amortisieren sich auch hohe Anschaffungskosten in kürzester Zeit.

Einen zusätzlichen Anreiz stellen zinsgünstige Förderdarlehen, attraktive Zuschüsse und andere Prämien, z. B. die Einspeisevergütung, dar. Denn im Rahmen des Klimaschutzplans der Bundesregierung wird der Förderung erneuerbarer Energien ein hoher Stellenwert beigemessen. Sowohl der gewerbliche Sektor, als auch Kommunen und Privathaushalte profitieren deshalb bei entsprechenden Vorhaben von finanzieller Unterstützung durch Bund und Länder.

Aber nicht nur der Einsatz erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen, Geothermie usw.) wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Auch Investitionen in andere ressourcenschonende Maßnahmen sind förderfähig:

  • E-Mobilität 
    (E-Autos, E-Bikes, E-Busse im ÖPNV, usw.)
  • Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur
  • Speicheranlagen

  


 

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Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen in Schwierigkeiten haben es oft schwer. Von der Hausbank erhaltenen sie nur selten finanzielle Unterstützung und auch von vielen Förderprogrammen sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. In einigen Fällen helfen EU, Bund und Länder den Unternehmen jedoch, wieder auf die Beine zu kommen.

Ist ein Unternehmen einmal in Schieflage geraten, ist es meist schwer, diesem Sog zu entrinnen. Finanzielle Mittel, die das Unternehmen nun dringend für Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen bräuchte, lassen sich kaum auftreiben. Das denken zumindest die meisten Unternehmen!

Denn nicht jedes Unternehmen in misslicher Lage ist tatsächlich auch ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Selbst wenn es sich als solches sieht. 

Solange in Schieflage geratene Unternehmen also nicht offiziell als Unternehmen in Schwierigkeiten zu werten sind, ist die wirtschaftliche Ausgangssituation kein prinzipielles Ausschlusskriterium für eine Förderung mit öffentlichen Mitteln.

Vielmehr erweisen sich Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse als interessante Tools, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die Liquidität im Unternehmen zu stärken. Tilgungsfreie Anlaufjahre, lange Laufzeiten und niedrige Zinssätze schonen die finanziellen Ressourcen, während Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % sowie öffentliche Bürgschaften das Ausfallrisiko auf Seiten der Hausbank auf ein Minimum reduzieren.

Aber auch tatsächliche Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht sich selbst überlassen. Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungshilfen und Umstrukturierungsbeihilfen unterstützen Unternehmen bei Sanierungs- und Strukturierungsmaßnahmen, um deren wirtschaftliche Rentabilität wiederherzustellen.

Daneben existieren diverse Förderprogramme der Länder, über die Unternehmen in Schwierigkeiten finanzielle Mittel beantragen können.

Diese Mittel kommen u. a. für folgende Maßnahmen in Frage:

  • Externe Beratungsleistung
  • Betriebsmittel
    (Personalkosten, Wareneinkauf und Auftragsvorfinanzierung etc.)
  • Umstellung von Betriebsabläufen
  • Vergleiche mit Lieferant*innen
  • Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes

 


 

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Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Betriebsmittel

In jedem Unternehmen fallen täglich Kosten für sogenannte Betriebsmittel an. Nach dem Verständnis der Förderwelt fallen darunter all diejenigen Aufwendungen, die notwendig sind, um ein Unternehmen am Laufen zu halten. Vielen ist jedoch gar nicht bewusst, dass auch solche Betriebsausgaben mit öffentlichen Mitteln finanziert werden können.

Betriebsmittel haben eine enorme Bedeutung für den Fortbestand von Unternehmen. Ohne sie ist ein Unternehmen nicht überlebensfähig und zum Scheitern verurteilt.

Allerdings können Ausgaben für Betriebsmittel Unternehmen durchaus finanziell belasten. Gerade die Vorfinanzierung von Aufträgen, die Bestückung des Warenlagers oder die Expansion in neue Märkte bindet finanzielle wie personelle Ressourcen.

Viele Unternehmen greifen in einer solchen Situation kurzfristig auf ihren Kontokorrentkredit zurück und sind damit gezwungen, hohe Zinsen an ihre Hausbank zu entrichten - finanzielle Mittel, die dann an anderer Stelle fehlen.

Das muss aber nicht sein! Mit Hilfe der öffentlichen Hand lassen sich auch Kosten für Betriebsmittel im Rahmen eines Förderdarlehens, wie etwa über den KfW-Unternehmerkredit, finanzieren.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren hierbei von attraktiven Konditionen. Dazu gehören niedrige Zinssätze, ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit, Tilgungsfreijahre sowie Haftungsfreistellungen von bis zu 50 %.

So sind eine Vielzahl an Betriebsmitteln förderfähig:

  • Löhne und Gehälter
  • Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume
  • Marketingmaßnahmen
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen (Seminare, Workshops, etc.)
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Wareneinsatz und Warenlager
  • Verbrauchsmaterialien (Stifte, Druckerpatronen und -papier, Briefumschläge, etc.)
  • Anmeldungen
  • Genehmigungen
  • Beratungsleistungen

Eine Betriebsmittel-Finanzierung mit öffentlichen Mitteln stärkt die Liquidität im Unternehmen und bietet somit finanziellen Spielraum zur Realisierung lange ausstehender Vorhaben und Investitionen.

 


 

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Auf ein Wort...

Der Vorstandsvorsitzende des BvdFB Klaus Weiler„Für jedes Unternehmen kann es von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung sein, bei der Planung der Unternehmensfinanzierung Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse der EU, des Bundes und der Länder mit einzubeziehen“, rät Prof. Klaus Weiler, Finanzexperte und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Als Geschäftsführer des efu - Europäisches Institut für Unternehmensfinanzierung GmbH fokussiert sich die Tätigkeit von Prof. Klaus Weiler auf das Analysieren, Beraten und Finanzieren von Unternehmen unter Einbeziehung von öffentlichen Mitteln. Nach Professuren und Gastprofessuren an verschiedenen inter-/nationalen Hochschulen und Instituten konzentriert sich Klaus Weiler seit 2014 auf seine Tätigkeit für den BvdFB und das efu-Institut.

Partnerschaften

Daneben arbeitet der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater eng mit dem Wirtschaftsbündnis Mittelstand (WBM) und dem Bund unabhängiger Energieingenieure (BUE) zusammen.

Auf diese Weise bündeln die Verbände ihr jahrzehntelanges Know-how sowie ihre fachkundige Expertise und verschaffen kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltige Synergieeffekte.

Durch die Kooperation erhalten KMU einen verbesserten Zugriff auf Fördermittel und können ihren Betrieb so optimal fit für die Zukunft machen.

 

Logo des Wirtschaftsbündnis Mittelstand
Logo des Bund unabhängiger Energieingenieure 

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