Wussten Sie schon, dass ...

... bei Förderdarlehen bis zu 7 Jahren Tilgungsfreiheit möglich sind?

Viele Förderdarlehen gehen mit mehreren tilgungsfreien Jahren einher. Je nach Richtlinie können diese sogar bis zu 7 Jahre betragen.

Das verschafft Unternehmen finanziellen Spielraum und schont maßgeblich die Liquidität des/der Kreditnehmer*in in der Anlaufphase der Investition. Denn: In dieser Zeit zahlt das Unternehmen nur die Zinsen!

Die Tilgung des Förderdarlehens fällt hingegen erst nach Ablauf der Tilgungsfreijahre an.

Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind darüber hinaus bei fast allen Programmen möglich.

Wussten Sie schon, dass ...

... Unternehmen nur einen vergünstigten Zinssatz ab 0,85 % bei Förderdarlehen für Umweltschutzmaßnahmen zahlen müssen?

Angesichts des voranschreitenden Klimawandels setzen EU, Bund und Länder zunehmend auf Klima- und Umweltschutzmaßnahmen.

Vor allem Nachhaltigkeit und ressourcenschonende Energiegewinnung stehen im Fokus.

Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, in erneuerbare Energien, Elektro-Mobilität oder andere Bereiche sind allerdings recht kostspielig.

Unternehmen scheuen sich deshalb oft davor, in entsprechende Maßnahmen zu investieren, obwohl sich die anfallenden Kosten meist in kurzer Zeit amortisieren.

Dem Umweltschutz dienende Projekte werden daher speziell gefördert: Unternehmen erhalten Förderdarlehen zu besonders günstigen Konditionen mit beispielsweise vergünstigten Zinssätzen ab 0,85 %.

Das schon die Liquidität und steigert die Bereitschaft, derartige Maßnahmen umzusetzen.

Wussten Sie schon, dass ...

...bei Förderdarlehen Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % möglich sind?

Je nach Förgerprogramm können Förderdarlehen mit sogenannten Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % der Darlehenssumme beantragt werden.

Sie sind vor allem deshalb attraktiv, da sie das Kreditausfallrisiko für potenzielle Finanzierungspartner deutlich reduzieren.

Denn sollte ein Unternehmen im Laufe der Rückzahlungsphase nicht mehr dazu in der Lage sein, den aufgenommenen Kredit zu begleichen, springt bei Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung hier anteilig die zuständige Vergabestelle ein.

Das durchleitende Kreditinstitut und die Vergabestelle teilen sich somit das Risiko.

Das ermöglicht es Unternehmen auch mit unzureichenden oder fehlenden Sicherheiten, ein Förderdarlehen bei der Bank zu erhalten und unternehmensbezogene Vorhaben zu realisieren.

Wussten Sie schon, dass ...

... eine Beantragung von Fördermitteln immer vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen muss?

Damit eine Vorhaben mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss der Förderantrag grundsätzlich vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen! Egal, ob beispielsweise Warenlagerbestände aufgestockt, der Bau einer Produktionshalle in Auftrag gegeben oder eine Maschine gekauft oder bestellt wird.

Einige Programmrichtlinien sehen sogar vor, dass zuerst der Zuwendungsbescheid vorliegen muss, bevor ein Auftrag erteilt werden kann!

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel nicht zweckentfremdet, sondern für das Projekt eingesetzt werden, für das sie beantragt wurden.

Denn Zweckentfremdung gilt in der Förderlandschaft als Subventionsbetrug! Nicht nur, dass die Unternehmen der Vergabestelle alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten müssen, Subventionsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Auf ein Wort...

Der Vorstandsvorsitzende des BvdFB Klaus Weiler„Für jedes Unternehmen kann es von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung sein, bei der Planung der Unternehmensfinanzierung Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse der EU, des Bundes und der Länder mit einzubeziehen“, rät Prof. Klaus Weiler, Finanzexperte und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Als Geschäftsführer des efu - Europäisches Institut für Unternehmensfinanzierung GmbH fokussiert sich die Tätigkeit von Prof. Klaus Weiler auf das Analysieren, Beraten und Finanzieren von Unternehmen unter Einbeziehung von öffentlichen Mitteln. Nach Professuren und Gastprofessuren an verschiedenen inter-/nationalen Hochschulen und Instituten konzentriert sich Klaus Weiler seit 2014 auf seine Tätigkeit für den BvdFB und das efu-Institut.

Partnerschaften

Daneben arbeitet der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater eng mit dem Wirtschaftsbündnis Mittelstand (WBM) und dem Bund unabhängiger Energieingenieure (BUE) zusammen.

Auf diese Weise bündeln die Verbände ihr jahrzehntelanges Know-how sowie ihre fachkundige Expertise und verschaffen kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltige Synergieeffekte.

Durch die Kooperation erhalten KMU einen verbesserten Zugriff auf Fördermittel und können ihren Betrieb so optimal fit für die Zukunft machen.

 

Logo des Wirtschaftsbündnis Mittelstand
Logo des Bund unabhängiger Energieingenieure 

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Kontakt

Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.
Uhlandstraße 158
10719 Berlin

Telefon: +49 (0)30 202369030
Telefax: +49 (0)30 202369039
E-Mail: info@bvdfb.de

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