Wussten Sie schon, dass ...

... eine Beantragung von Fördermitteln immer vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen muss?

Damit eine Vorhaben mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss der Förderantrag grundsätzlich vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen! Egal, ob beispielsweise Warenlagerbestände aufgestockt, der Bau einer Produktionshalle in Auftrag gegeben oder eine Maschine gekauft oder bestellt wird.

Einige Programmrichtlinien sehen sogar vor, dass zuerst der Zuwendungsbescheid vorliegen muss, bevor ein Auftrag erteilt werden kann!

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel nicht zweckentfremdet, sondern für das Projekt eingesetzt werden, für das sie beantragt wurden.

Denn Zweckentfremdung gilt in der Förderlandschaft als Subventionsbetrug! Nicht nur, dass die Unternehmen der Vergabestelle alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten müssen, Subventionsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Wussten Sie schon, dass ...

... auch kleine Unternehmen in Schwierigkeiten staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können?

In Schieflage geratene Unternehmen haben es oft schwer, an finanzielle Mittel zu gelangen, da Banken und andere Kapitalgebende das Ausfallrisiko scheuen.

Gerade in solchen Situationen ist Liquidität jedoch dringend von Nöten, um den Betrieb wieder auf eine solide Basis zu stellen und für die Zukunft zu rüsten.

Deshalb unterstützen Bund und Länder mit speziellen Förderprogrammen Unternehmen, die einen Liquiditätsengpass oder finanzielle Schwierigkeiten haben. Denn muss ein Unternehmen seinen Betrieb aufgrund der wirtschaftlichen Situation gänzlich einstellen, schadet das der Wirtschaft und bedeutet mitunter den Verlust vieler Arbeitsplätze.

Dabei greifen diese Fördermittel auch dann, wenn die Bank einen auslaufenden Kredit nicht verlängern will, der Kontokorrentrahmen gekürzt wurde oder das Konto nur noch im „Haben“ geführt werden darf.

Wussten Sie schon, dass ...

...Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen?

Zuschüsse stellen für viele Unternehmen die wohl attraktivste Beihilfeform dar. Denn im Gegensatz zu Förderdarlehen müssen sie in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Man spricht dann von sog. „verlorenen“ Zuschüssen. Das schont die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht es, lange geplante Vorhaben endlich in die Tat umzusetzen.

Abhängig von Branche, Bundesland und Vorhaben können Zuschüsse an vielen Investitionsstandorten im Bundesgebiet beantragt werden und - je nach Förderprogramm - bis zu 80 oder sogar 100 % der förderfähigen Ausgaben abdecken.

Zuschüsse können z. B. für Beratungsleistungen, Umbaumaßnahmen oder den Erwerb von Maschinen und Anlagen beantragt werden.

Außerdem interessant: Zuschüsse bedürfen keiner Genehmigung einer Bank! Entsprechende Anträge können stattdessen direkt bei der zuständigen Vergabestelle oder Behörde gestellt werden.

Mitglied werden 
im Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

 

Der BvdFB steht seit seiner Gründung vor 28 Jahren für eine transparente, nachhaltige und verantwortungsbewusste Beratung bei der Erlangung öffentlicher Mittel. Seiner Verantwortung den Unternehmen gegenüber kommt er nach, indem er unter anderem über die Einhaltung seiner Qualitätsstandards und Richtlinien wacht, eine Schlichtungs- und Schiedsstelle betreibt und im ständigen Dialog mit allen Akteuren der Förderwelt steht.

Durch Infoveranstaltungen, sein eigenes Online-Magazin Förder.Markt und Video-Formate beleuchtet der Verband Programme, Abläufe und Beteiligte der Förderwelt für Unternehmen.

Das Aushängeschild des BvdFB sind dessen zertifizierte EU-Fördermittel-Berater*innen. Diese besonders qualifizierten Mitglieder zeichnet der Verband mit einer Zertifizierung aus, wenn sie den höchsten Aus- und Weiterbildungsstandard erreicht, ihre Zuverlässigkeit bewiesen sowie sich zur Einhaltung der Richtlinien und Qualitätsmaßstäbe des Verbandes verpflichtet haben.

Der Verband unterscheidet eine passive und eine aktive Mitgliedschaft. Mit einer passiven Mitgliedschaft kann das Mitglied an Angeboten, der Infrastruktur und dem Netzwerk des Verbandes partizipieren. Eine aktive Mitgliedschaft setzt eine Zertifizierung voraus und nur mit dieser darf man als zertifiziertes Mitglied öffentlich als solches auftreten/werben.

Falls Sie Fragen zu einer Mitgliedschaft haben, steht Ihnen unser Mitgliederbüro jederzeit gerne zur Verfügung.

Nach einer Pause und Reform nahm der BvdFB im Jahr 2020 seine Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung sowie der Zertifizierung von Fördermittel-Berater*innen wieder auf. In diesem Rahmen fand auch eine Akkreditierung durch eine deutsche Hochschule statt. So können Sie die Zertifizierung zum EU-Fördermittel-Berater*in künftig sowohl als Aus- und Weiterbildung wie auch im Rahmen eines akademischen Studiums erlangen. Beide Programme wurden im Oktober 2020 wieder aufgenommen.

Gerne können wir Ihnen die neuen Info- und Anmeldeunterlagen kostenlos und unverbindlich zusenden.

 

 


 

Welche Voraussetzungen muss ich als Mitglied erfüllen?

Mitglied werden im Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V. (BvdFB) kann jeder, der als

  • Rechtsanwalt*Rechtsanwältin
  • Wirtschaftsprüfer*in
  • Steuerberater*in

zugelassen ist

oder

im Rahmen einer Einzelunternehmung, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft selbstständig tätig ist als

  • Fördermittel-Berater*in
  • Unternehmensberater*in
  • Wirtschaftsberater*in
  • Finanzierungsberater*in

bzw. einen artverwandten Beruf ausführt.

Die Zulassungsvoraussetzung gilt auch dann als erfüllt, wenn diese Tätigkeiten angestrebt werden.

 

Gemäß der Satzung des BvdFB (§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft 1ff.) verpflichtet sich das Mitglied, jegliche Erfolgsgarantien bzw. Auszahlungszusagen zu unterlassen und schließt Kreditvermittlungen aus.

Unsere Mitglieder handeln nicht im Sinne der Scientology Sekte und verfügen über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie ein negatives polizeiliches Führungszeugnis.

Beim Antrag auf Mitgliedschaft ist außerdem der Nachweis einer ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung und ein Qualifikationsnachweis in Form eines abgeschlossenen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Studiums (oder gleichwertigen ausländischen Studiums) und / oder einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung und / oder gleichwertiger, berufspraktisch erworbener Kenntnisse zu erbringen.

 


 

Wie werde ich Mitglied?

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten gerne Mitglied im Bundesverband werden?

Dann füllen Sie das Antragsformular aus und senden es uns auf dem Postweg an die angegebene Adresse zu.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 030 202 369 030 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie hier downloaden | PDF-Download

Auf ein Wort...

Der Vorstandsvorsitzende des BvdFB Klaus Weiler„Für jedes Unternehmen kann es von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung sein, bei der Planung der Unternehmensfinanzierung Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse der EU, des Bundes und der Länder mit einzubeziehen“, rät Prof. Klaus Weiler, Finanzexperte und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Als Geschäftsführer des efu - Europäisches Institut für Unternehmensfinanzierung GmbH fokussiert sich die Tätigkeit von Prof. Klaus Weiler auf das Analysieren, Beraten und Finanzieren von Unternehmen unter Einbeziehung von öffentlichen Mitteln. Nach Professuren und Gastprofessuren an verschiedenen inter-/nationalen Hochschulen und Instituten konzentriert sich Klaus Weiler seit 2014 auf seine Tätigkeit für den BvdFB und das efu-Institut.

Partnerschaften

Daneben arbeitet der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater eng mit dem Wirtschaftsbündnis Mittelstand (WBM) und dem Bund unabhängiger Energieingenieure (BUE) zusammen.

Auf diese Weise bündeln die Verbände ihr jahrzehntelanges Know-how sowie ihre fachkundige Expertise und verschaffen kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltige Synergieeffekte.

Durch die Kooperation erhalten KMU einen verbesserten Zugriff auf Fördermittel und können ihren Betrieb so optimal fit für die Zukunft machen.

 

Logo des Wirtschaftsbündnis Mittelstand
Logo des Bund unabhängiger Energieingenieure 

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