Wussten Sie schon, dass ...

... der Kauf, die Beteiligung oder die betrieblichen Aktivitäten nicht nur in Europa mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Dass unternehmerische Vorhaben, die in Deutschland umgesetzt werden sollen, in den meisten Fällen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, ist hinreichend bekannt. Unter gewissen Voraussetzungen können jedoch auch Auslandsinvestitionen weltweit finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand erfahren.

So können Unternehmer*innen, die im Ausland eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder sogar lediglich eine Repräsentanz eröffnen wollen, zinsgünstige Förderdarlehen oder nichtrückzahlbare Zuschüsse für ihr Projekt erhalten.

Selbst Sprachkurse künftiger Mitarbeiter*innen können aus EU-Mitteln bezuschusst werden.

Dazu bieten in Deutschland ansässige Vergabestellen entsprechende Fördermaßnahmen an. Aber auch einige Zielländer offerieren Investor*innen und ausländischen Unternehmen neben steuerlichen Vergünstigungen regionale Förderprodukte.

Wussten Sie schon, dass ...

... Messekosten eines Unternehmens bezuschusst werden?

Messeteilnahmen sind eines der wichtigsten Marketingtools, wenn es darum geht, ein Unternehmen und dessen Produkte oder Dienstleistungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, sein Netzwerk auszubauen, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und sich über neueste Trends und Branchenentwicklungen zu informieren.

Laut BMWi generieren messebeteiligte Unternehmen durch ihre Teilnahme Aufträge und Folgegeschäfte in Höhe von rund 25 % der Exportumsätze beziehungsweise rund 3,6 Mrd. Euro. Das allein sichert gut 20.000 Arbeitsplätzen und gewährleistet jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 171 Mio. Euro.

Allerdings sind Messeteilnahmen recht kostspielig - gerade auf internationalem Terrain.

Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf in- oder ausländischen Messen präsentieren möchten, können deshalb für die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten Zuschüsse beantragen.

Aber auch hier gilt: Erst der Antrag - dann die Anmeldung zur Messe!

Wussten Sie schon, dass ...

... Zuschüsse unabhängig von der Zustimmung einer Bank gezahlt werden?

Im Gegensatz zu Förderdarlehen bieten Zuschüsse Unternehmen einen entscheidenden Vorteil: Sie müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden!

Ein weiteres Plus ist zudem, dass einige nichtrückzahlbare Zuschüsse auch ohne die Inanspruchnahme eines Darlehens oder Kredits bei der Bank ausgezahlt werden.

Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen direkt bei der zuständigen Vergabestelle und bedarf keines Ganges zur Bank. Auch eine Genehmigung oder ähnliches muss dort nicht eingeholt werden.

Zuschüsse erhöhen damit das Eigenkapital der Unternehmen und sind Anstoß für lange geplante Investitionen.   

Unter gewissen Voraussetzungen lassen sie sich sogar mit Förderdarlehen kombinieren und schaffen damit ideale Finanzierungsbedingungen für Unternehmen.

 

Wussten Sie schon, dass ...

... auch Kinder eines Unternehmers Zuschüsse bis 30.000 Euro bei der Übernahme des elterlichen Betriebes erhalten können?

In Deutschland gibt es zahlreiche Förderungen, die Unternehmensübernahmen durch den eigenen Nachwuchs finanziell unterstützen, um den Fortbestand der Unternehmen langfristig sicherzustellen.

Diese Förderungen können im Rahmen zinsgünstiger Förderdarlehen, aber auch im Rahmen nichtrückzahlbarer Zuschüsse erfolgen. Investitionen in Nachfolgeregelungen können sogar mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden. 

Voraussetzung ist, dass die Kinder als Unternehmensnachfolger*innen vor der Beteiligung oder Übernahme in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.

Dieser Zuschuss gilt auch, wenn bisher angestellte Mitarbeiter*innen oder andere Angehörige Unternehmensnachfolger*innen werden.

Beachtet werden muss allerdings: Erst der Antrag (und die Bewilligung) – dann die Nachfolge oder Beteiligung

Auf ein Wort...

Der Vorstandsvorsitzende des BvdFB Klaus Weiler„Für jedes Unternehmen kann es von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung sein, bei der Planung der Unternehmensfinanzierung Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse der EU, des Bundes und der Länder mit einzubeziehen“, rät Prof. Klaus Weiler, Finanzexperte und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater e.V.

Als Geschäftsführer des efu - Europäisches Institut für Unternehmensfinanzierung GmbH fokussiert sich die Tätigkeit von Prof. Klaus Weiler auf das Analysieren, Beraten und Finanzieren von Unternehmen unter Einbeziehung von öffentlichen Mitteln. Nach Professuren und Gastprofessuren an verschiedenen inter-/nationalen Hochschulen und Instituten konzentriert sich Klaus Weiler seit 2014 auf seine Tätigkeit für den BvdFB und das efu-Institut.

Partnerschaften

Daneben arbeitet der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater eng mit dem Wirtschaftsbündnis Mittelstand (WBM) und dem Bund unabhängiger Energieingenieure (BUE) zusammen.

Auf diese Weise bündeln die Verbände ihr jahrzehntelanges Know-how sowie ihre fachkundige Expertise und verschaffen kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltige Synergieeffekte.

Durch die Kooperation erhalten KMU einen verbesserten Zugriff auf Fördermittel und können ihren Betrieb so optimal fit für die Zukunft machen.

 

Logo des Wirtschaftsbündnis Mittelstand
Logo des Bund unabhängiger Energieingenieure 

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Telefax: +49 (0)30 202369039
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